Reglemente
Als Grundlage dieser Reglemente dienen die Statuten des Radfahrer Vereins Arbon vom 22. Januar 1993. Insbesondere wird unter Artikel 4 aufgeführte Möglichkeit zur Führung von Reglementen für einzelne Abteilungen in den vorliegenden Seiten vereinheitlicht und zusammengefasst.
Die Ausführungen beziehen sich auf sämtliche Aktiv-MitgliederInnen des Radfahrer-Vereins Arbon. Bei Unklarheiten oder im Zweifelsfällen betreffend die Reglementsauslegung entscheidet der Vorstand des Radfahrer-Vereins Arbon als letzte Instanz.
Die Mitglieder des Radfahrer-Vereins Arbon üben den Radsport in fairer Art und Weise aus.. Sie sind durch ihr einwandfreies und vorwiegend einheitliches auftreten verpflichtet, den Verein im besten Licht zu präsentieren. Bei unsportlichem verhalten können vom Vorstand die Leistungen gekürzt, gestrichen oder anderweitige Sanktionen ausgesprochen werden.