3.1 Ziel und Zweck
Der Radfahrer-Verein Arbon versucht, jugendliche Mitglieder mit und ohne Rennlizenz bei der Ausübung des Radrennsports zu unterstützen. Es wird versucht, während des ganzen Jahres geeignete Trainingsmöglichkeiten anzubieten.
3.2 Definition und Kategorien
Bei der Umschreibung des Begriffs ‘Rennfahrer/-innen’ sowie für die Festlegung einer finanziellen Entschädigung richtet sich der Radfahrer-Verein Arbon nach folgenden Kategorien: · Anfänger(in) inkl. MTB gleichen Jahrganges · Junior(in) · U23 Amateur / Amateur / Frauen · U23 Elite / Elite
Für Angehörige anderer Kategorien entfällt jeder Anspruch auf finanzielle Leistungen. Die Unterstützungen gemäss nachstehenden Ausführungen werden anlässlich der Hauptversammlung des betreffenden Jahres ausgerichtet.
3.3 Training
Die Rennfahrer werden angehalten, an den offiziellen Vereinstrainings sowie an den periodisch stattfindenden Versammlungen teilzunehmen. Die Trainings werden im Klubkasten oder im Vereinsorgan ‘s Rädli publiziert. Für offizielle Trainingslager, welcher der Radfahrer-Verein Arbon bei entsprechendem Bedarf organisiert, kann eine Kostenbeteiligung durch den Vereinsvorstand im Rahmen seiner finanziellen Kompetenzen zugesprochen werden.
3.4 Bekleidung
Die Rennfahrer bestreiten sämtliche Rennen im offiziellen Vereinstrikot. Der Radfahrer-Verein Arbon stellt in diesem Zusammenhang jedem Rennfahrer pro Jahr ein Vereinstrikot kostenlos zur Verfügung. Weitere Vereinsbekleidung wird zu einem vergünstigten Preis abgegeben. Werden an den Rennveranstaltungen nicht die offiziellen Vereinstrikots getragen, entfällt im weiteren jeder Anspruch auf Lizenzkosten, Startgelder, Erfolgsprämien für Rennresultate sowie Fahrspesen.
3.5 Lizenzkosten und Startgeld
Der Radfahrer-Verein Arbon vergütet die Lizenzkosten und die Startgelder, sofern sämtliche Rennen im Vereintrikot bestritten und mindestens sechs Rennen des entsprechenden Jahres beendet (gem. offizieller Rangliste) wurden. Eine Bezugsberechtigung besteht nur für Rennfahrer gemäss Aufstellung unter Punkt 3.4.
3.6 Erfolgsprämien für Rennresltate
Die Grundlage für die Auszahlung von Erfolgsprämien bilden die Jahresklassemente des Schweiz. Rad- u. Motorfahrer-Bundes (SRB) in den Sparten Strasse, Quer, Bahn und MTB. Die IBRMV-Rennen werden analog den SRB-Richtlinien bewertet und können zusätzlich zum Total im Jahresklassement des SRB addiert werden. Die offiziellen IBRMV-Ranglisten müssen dem Rennchef abgegeben werden. Je Kategorie gelangen folgende Beträge pro erreichten Punkt zur Anwendung: · Anfänger(in) inkl. MTB gleichen Jahrganges CHF 1.50 · Junior(in) CHF 2.00 · U23 Amateur / Amateur / Frauen CHF 5.00 · U23 Elite / Elite CHF 8.00 Das Total der Prämien wird vor der Auszahlung mit einem durch den Vorstand jährlich festzulegenden Faktor multipliziert. Für sämtliche anspruchsberechtigten Rennfahrer gelangt jeweils der gleiche Faktor zur Anwendung. Bei besonderen Erfolgen ist der Vorstand befugt, spezielle Prämien auszuzahlen.
3.7 Fahrspesen
Mit der Ausrichtung von Fahrspesen sollen Fahrgemeinschaften gefördert werden. Eine Bezugsberechtigung besteht nur für Rennfahrer gemäss Aufstellung unter Punkt 3.4, sofern die Rennveranstaltung weiter als 30 km von Arbon entfernt ist. Die Grundlage für die Auszahlung von Fahrspesen bildet das Formular zur Deklarierung von Fahrspesen, das jährlich bis zum 30. November dem Rennchef abzugeben ist. Später eingereichte Formulare werden nicht berücksichtigt. Über die Höhe der Fahrspesen pro Wagen entscheidet die Anzahl mitfahrerender Rennfahrer: · 1 Rennfahrer im Wagen keine Entschädigung · 2 Rennfahrer im Wagen CHF 0.10 / km · 3 Rennfahrer im Wagen CHF 0.15 / km · 4 Rennfahrer im Wagen CHF 0.20 / km Die Teilnahme an Radrennen, welche in der Ostschweiz oder im Bodenseegebiet stattfinden, ist vorzuziehen. Werden Radrennen in weiterer Umgebung besucht, obwohl gleichzeitig Veranstaltungen in der Nähe stattfinden, entfällt der Anspruch auf Fahrspesen.
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